Berufsunfähigkeitsrente

Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wird gewährt, wenn der Versicherte bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann. Berufsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn die versicherte Person in ihrem bisherigen Beruf oder in einer gesundheitlich oder sozial zumutbaren Verweisungstätigkeit über ein Regelleistungsvermögen von weniger als sechs Stunden täglich verfügt.

Zur Klärung der Frage, ob eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit vorliegt, hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsprechende Berufsgruppen für Arbeiter und Angestellte entwickelt, innerhalb deren eine Verweisung nur erfolgen kann.

Die Rente wegen Berufsunfähigkeit kommt nach der expliziten gesetzlichen Regelung jedoch nur für Personen in Betracht, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.