Willkommen auf den Seiten der Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Martin Bartmann
Die Kanzlei hat ihren ersten Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Zu den Auftraggebern gehören dabei gleichermaßen mittelständische und kleine Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, so dass Herr Dr. Martin Bartmann mit der Interessenlage und Denkweise beider Seiten bestens vertraut ist.
Ziel ist es jeweils, die Mandanten sehr umfassend, vorausschauend und auch kostenbewusst zu beraten und die Interessen der Mandanten effektiv durchzusetzen.
Der zweite Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Sozialrecht, insbesondere in Vorgängen, welche arbeitsrechtliche Bezüge haben wie Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrenten oder Statusfeststellungsverfahren.
Der dritte Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann liegt im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei der Beratung von GmbH-Geschäftsführern.
Der dritte Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann liegt im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei der Beratung von GmbH-Geschäftsführern.
Die Kanzlei bietet darüber hinaus für ihre Mandanten auch effektive Inkassodienstleistungen an, von der Durchführung des Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahrens über das gegebenenfalls erforderliche Klageverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann vertritt Sie bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.