Gestaltung von Arbeitsverträgen
 
 
Arbeitsverträge müssen nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden. Jedoch ist es im Konfliktfall für beide Seiten günstig, bestimmte Abmachungen auch nachweisen zu können. Zudem schränkt eine schriftliche Fixierung der mündlich getroffenen Abmachungen mögliche Missverständnisse ein.

Zwar sind schriftliche Arbeitsverträge heute wohl Standard in den Unternehmen. Vielfach aber stellt man bei Durchsicht der verwendeten Verträge fest, dass diese nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen oder nicht auf die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens bzw. des konkreten Arbeitsverhältnisses zugeschnitten sind.

Der Inhalt des Arbeitsvertrages hängt zunächst davon ab, welche Form des Arbeitsverhältnisses eingegangen werden soll.

Je nach Interessenlage kommen insbesondere folgende Vertragstypen in Betracht:

 ° Unbefristeter Arbeitsvertrag
 ° Befristeter Arbeitsvertrag
 °  Projektbezogener Arbeitsvertrag
 ° Teilzeitarbeitsvertrag
 °  Aushilfsvertrag
 °  Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten

Abzugrenzen von einem Arbeitsvertrag ist ein Vertrag mit freien Mitarbeitern.