Aufhebungsvertrag
Durch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet.
Üblicherweise werden in einem solchen Vertrag neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch noch Regelungen zu Themen wie bezahlte Freistellung, Arbeitszeugnis, Abfindung und Urlaubsabgeltung getroffen.
Durch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet.
Üblicherweise werden in einem solchen Vertrag neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch noch Regelungen zu Themen wie bezahlte Freistellung, Arbeitszeugnis, Abfindung und Urlaubsabgeltung getroffen.
Der Nachteil des Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer liegt in dessen Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn der Aufhebungsvertrag kann im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld den Eintritt einer Sperrzeit zur Folge haben.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist daher für einen Arbeitnehmer in aller Regel nur dann ratsam, wenn er bereits ein Anschlussarbeitsverhältnis sicher hat oder der Arbeitgeber ihm die Sperrzeit durch Zahlung einer entsprechenden Abfindung ausgleicht.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform.