Erwerbsminderungsrenten

 

Eine Erwerbsminderungsrente kann von der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland erhalten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
  • 3/5 Regelung
  • Versicherungsfall: Teilweise oder volle Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit

Um eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten zu können, muss die allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Die allgemeine Wartezeit bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung muss also mindestens fünf Jahre bestanden haben. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen.

Die Antragssteller müssen die 3/5-Regelung erfüllen, um Erwerbsminderungsrente erhalten zu können. Die 3/5 – Regelung besagt, dass 3/5 der in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles geleisteten Beiträge Pflichtbeiträge aus einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sein müssen. Kindererziehungszeiten gelten als Pflichtbeitragszeiten.

Die Renten wegen voller Erwerbsminderung und die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung werden aufgrund einer nachgewiesenen Einschränkung des täglichen Leistungsvermögens gezahlt. Dabei werden folgende Versicherungsfälle unterschieden: